Information

Kosten und Rückverrechnung

Die Krankenkasse erstattet die Mutter-Kind-Pass Hebammenberatung vollständig. Hier entstehen für Sie keine Kosten.

Die Krankenkasse erstattet 80% des Kassentarifs der Hebammenleistungen nach:

  • einer ambulanten Geburt (Klinikentlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt, inkl. 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft)
  • Entlassung aus dem Krankenhaus unabhängig vom Entlassungstag.

Wieviele Hausbesuche ?

  • täglich 1 Hausbesuch vom 1.-5. Lebenstag Ihres Kindes
  • anschließend 7 weitere in den ersten 8. Lebenswochen Ihres Kindes

Bei Anfrage erhalten Sie von mir mein alle detaillierten Informationen per Email.

Hebammenleistungen im Allgemeinen