Kosten und Rückverrechnung
Die Krankenkasse erstattet die Mutter-Kind-Pass Hebammenberatung vollständig. Hier entstehen für Sie keine Kosten.
Die Krankenkasse erstattet 80% des Kassentarifs der Hebammenleistungen nach:
- einer ambulanten Geburt (Klinikentlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt, inkl. 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft)
- Entlassung aus dem Krankenhaus unabhängig vom Entlassungstag.
Wieviele Hausbesuche ?
- täglich 1 Hausbesuch vom 1.-5. Lebenstag Ihres Kindes
- anschließend 7 weitere in den ersten 8. Lebenswochen Ihres Kindes
Bei Anfrage erhalten Sie von mir mein alle detaillierten Informationen per Email.
Hebammenleistungen im Allgemeinen
